CVGA Fastnachtsumzug
Der diesjährige Fastnachtsumzug soll nur aus Fußgruppen mit Bollerwagen oder Fahrradgruppen bestehen. Die Ausnahme besteht aus kleinen Traktoren z.B. Einachstraktoren oder Holder mit kleinem Einachsanhänger als Transportmittel für Wurfmaterial oder Getränke.
Das Material muss von außen erreichbar sein, denn es dürfen keine Personen auf dem Anhänger mitfahren. Das Fahrzeug und der Anhänger müssen eine gültige TÜV Bescheinigung haben und versichert sein. Beide Bescheinigungen müssen als Kopie bei der Anmeldung mitgeschickt werden.