Satzung

Geplante Satzungsänderungen in rot.

§1 Name und Sitz

Entfällt:
Der Carneval Verein 1912 Gau-Algesheim e.V. (CVGA) hat seinen Sitz in Gau-Algesheim am Rhein. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Bingen eingetragen.

Vorschlag:
Der Carneval Verein 1912 Gau-Algesheim e.V. (CVGA) hat seinen Sitz in Gau-Algesheim am Rhein. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Mainz eingetragen.

§2 Zweck und Ziel

Entfällt:
Das Komitee ist verantwortlich für die Durchführung carnevalistischer Veranstaltungen.

Vorschlag:
Der Vorstand und die zuständigen Gruppen sind verantwortlich für die Durchführung carnevalistischer Veranstaltungen.

§3 Mitgliedschaft

Entfällt:
Aktive Mitglieder haben zu jeder Veranstaltung (mit Ausnahme der Wiederholungsveranstaltungen) freien Eintritt. Der Vorstand kann aus besonderen Gründen einen Kostenbeitrag festsetzen.

Vorschlag:
Aktive Mitglieder haben zu den Veranstaltungen, zu denen sie etwas zu dem Bühnenprogramm und der Organisation beitragen, freien Eintritt. Der Vorstand kann aus besonderen Gründen einen Kostenbeitrag festsetzen.

§5 Der Vorstand

Entfällt:
Der Vorstand besteht aus:

  1. Dem/der 1. Und 2. Vorsitzenden
  2. Dem/der Geschäftsführer(in)
  3. Der/der Schriftführer(in)
  4. Dem/der Schatzmeister(in)
  5. Dem/der Archivar(in)
  6. Dem/der Zeugwart(in)
  7. Der/der Sitzungspräsident(in)
  8. Fünf Beisitzer(innen)

Die Wahl des/der Sitzungspräsident(in) ist Angelegenheit des von der Generalversammlung gewählten Vorstandes. Die Sitzungspräsidenten(innen) vertreten im Vorstand alle Redner(innen) und Liederdichter(innen).

Vorschlag:
Der Vorstand besteht aus:

Die Wahl des/der Sitzungspräsident(in) ist Angelegenheit des von der Generalversammlung gewählten Vorstandes. Die Sitzungspräsidenten(innen) vertreten im Vorstand alle Redner(innen), Liederdichter(innen) und Tänzer(innen).

§6 Komitee und Elferrat

Entfällt:
Aktive Mitglieder können nach zweijähriger Mitarbeit durch den Vorstand in das Komitee berufen werden.

Vorschlag:
Aktive Mitglieder können durch ihre Mitarbeit, durch den Vorstand in das Komitee berufen werden.

Entfällt:
Aktive Mitglieder, die auf eine mindestens 25-jährige Vereinstätigkeit zurückblicken erhalten eine besondere Ehrung. Die Form der Ehrung wird in der jeweils gültigen Fassung einer vom Vorstand zu beschließenden Ehrenordnung vorgenommen.

Vorschlag:
Aktive Mitglieder, die auf eine mindestens 25-jährige Vereinstätigkeit zurückblicken erhalten eine besondere Ehrung.

§7 Gruppen und Ausschüsse

Entfällt:
Gruppen und Ausschüsse sind:

  • Der Bauausschuss
  • Der Finanzausschuss
  • Der Programmausschuss (literarischer Ausschuss) Erlebnisabend / Sitzung
  • Der Ausschuss für das Fest am Hofe des Prinzen
  • Der Zugausschuss
  • Die Kinderfastnacht
  • Der Wirtschaftsausschuss
  • Die Gulaschsänger
  • Die Ballettgruppen

§8 Geschäftsführung und Generalversammlung

Die Haftung der Vereinsvorsitzenden gegenüber den Mitgliedern ist auf vorsätzliches Handeln beschränkt.

Entfällt:
Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 20 Mitglieder anwesend sind.

Entfällt:
Die Kassen- und Inventarbestände werden alljährlich durch zwei Revisoren, die nicht dem Vorstand angehören dürfen und aus den Reihen der Mitglieder der Generalversammlung zu wählen sind, geprüft.